Statuten
Biel - Bienne im Februar 07/update
15.11.2010
Secret Style Tuning
1.
Name und Sitz
Unter
dem Namen „ Secret - Style - Tuning“ steht ein Verein im Sinne der Art. 60 ff
ZGB mit Sitz in Biel - Bienne.
Präsidentin und Korrespondenzadresse: Secret Style Tuning, Sandra Johner,
Gärteli 15, 3210 Kerzers
2.
Zweck des Clubs
Der
Club
-
pflegt das modifizieren und präsentieren von Autos
-
fördert die Kameradschaft und Geselligkeit unter seinen Mitgliedern durch
gemeinsame Aktivitäten
-
tauscht Informationen und Interessen aus
-
ist
politisch und konfessionell neutral
-
koordiniert vereinsinterne und übergreifende Anlässe unter dem Jahr
-
veranstaltet interne Clubabende
3. Mitgliedschaft
Der
Club umfasst folgende Mitgliederkategorien:
-
Gründer
-
Aktivmitglieder
-
Gönner/Sponsoren
Der Jahresbeitrag für
aktive Mitglieder beträgt Fr. 30.--. Die Clubausstattung (gemäss unten) wird für jedes Mitglied
individuell angefertigt und selber finanziert.
-
Autokleber für die Heckscheibe „Secret Style Tuning“
-
Autokleber für die Seitenfenster „www.secret-style-tuning.ch.“
-
Autokennzeichen für Treffen und Events „Secret Style Tuning“
-
Bekleidung
„Secret Style Tuning“
Der Jahresbeitrag für
passive Mitglieder beträgt Fr. 10.--.
Der
Vorstand (die Gründer) entscheidet über die Aufnahme von Ein- und Austritt von
Aktivmitgliedern.
-Ein
normaler Austritt erfolgt auf ende Jahr.
-Ein
ausserterminlicher Austritt während des laufenden Jahres muss bis spätestens bis
ende des vorhergehenden Monats erfolgen.
Das
Austrittsbegehren ist schriftlich an die Korrespondenzadresse einzureichen.
Sobald das begehren beim Vorstand eintrifft, erlöschen jegliche Ansprüche
gegenüber dem Club. Eventuelle Forderungen der Gründergemeinschaft sind
unverzüglich zu entrichten.
Der
Vorstand kann ein Mitglied ausschließen, wenn es sich den Ausschluss allgemeinen
Anstands- und Verhaltensregeln widersetzt, sowie auch, wenn es dem Club Schaden
zufügt oder das Mitglied seine Verpflichtungen nicht erfüllt. Bei einem
Streitfall ist eine Versammlung einzuberufen. Für den Ausschluss ist die
Zustimmung einer 2/3 Mehrheit notwendig. Jegliche Ansprüche gegenüber dem Verein
erlöschen und eventuelle Forderungen vom Club sind unverzüglich zu entrichten.
Mitglied kann ausgeschlossen werden:
- Mitgliedspflicht in grober Weise verletzt wird
- durch sein Verhalten
- den Ruf des Clubs schädigt
Als
Aktivmitglied wird nicht ein entsprechendes Auto erwartet. Jedoch sollte das
Ziel darin bestehen sich eine Anschaffung eines dem Club entsprechenden Autos zu
machen.
Gönner/Sponsoren müssen nicht zwingend
im Besitz eines eigenen Autos sein, aber sie müssen ebenfalls vom Vorstand
anerkannt werden.
4. Organe
Die
Organe des Clubs sind:
-
Generalversammlung
-
Vorstand (Gründer)
-
Aktivmitglieder, Gönner & Sponsoren
5. Clubversammlung
Die
Generalversammlung als oberstes Organ findet in der Regel im Monat
Januar/Februar statt.
Sie
setzt sich zusammen aus dem
-
Vorstand (Gründer)
-
Aktivmitglieder
-
Gönner & Sponsoren
Der
Besuch der Generalversammlung ist für den Vorstand (Gründer) obligatorisch.
Entschuldigungen müssen schriftlich eingeholt werden.
Der
Generalversammlung obliegen folgende Geschäfte
-
Genehmigung des Protokolls der letzten Generalversammlung
-
Abnahme der Jahresberichte
-
Abnahme der Jahresrechnung
-
der
Wachstum von Secret-Style-Tuning
-
(Festsetzung der Mitgliederbeiträge)
-
Genehmigung des vom Vorstand ausgearbeiteten Jahresprogramm
Die
Einladungen zur Generalversammlung erfolgt per Post. Diese hat mindestens 4
Wochen vor der Versammlung zu erfolgen. Die auf diese Weise einberufene
Generalversammlung ist beschlussfähig.
Weitere
Versammlungen werden vom Vorstand nach Bedarf ausserordentlich Einberufen. Die
Gründer sind verpflichtet eine Generalversammlung einzuberufen, wenn mindestens
ein Gründer dies verlangt.
Die GV
hat jederzeit das Recht, die Organe des Clubs zu überwachen und sie, wenn
wichtige Gründe vorliegen, auch abzuberufen.
Bei
Abstimmungen und Wahlen entscheidet das einfache Mehr (Hälfte Wahlen und + 1
Stimme). Bei unentschiedenem Abstimmungsresultat entscheidet das Los. Liegen
mehr als zwei Anträge oder Kandidaturen vor, so scheidet nach jedem Wahlgang der
Antrag oder Kandidat mit der niedrigsten Stimmenzahl aus. Kein Mitglied ist
stimmberechtigt bei Beschlüssen, die seine eigenen Interessen oder Person
betreffen.
6.
Vorstand
Der
Vorstand besteht aus:
-
Präsidentin: Sandra Johner
-
Vizepräsident: Mathias Löffel
-
Finanzen: Reto Rolli
-
Materialwart: Walter Feitknecht
-
Weitere: Heinz Feitknecht
Entscheide
über Anschaffungen Grösserer Art (über CHF 100.00) werden im Vorstand behandelt.
-
Webmaster: Christian Stettler
Der
Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Clubs und vertritt diesen nach
aussen. Er legt der GV jährlich einen Tätigkeitsbericht, die Jahresrechnung,
einen Budgetvorschlag, sowie ein Tätigkeitsprogramm für das nächste Clubjahr
vor. Der Vorstand hat die Kompetenz, Veranstaltungen während des Jahres zu
vereinbaren. Die Beschaffung von Präsenten bei Hochzeit, Geburten und Todesfall,
liegt in seinem Aufgabenbereich.
Die
Gründer sind Zeichnungsberechtigt.
Der
Vorstand kann keinen Zuzug verzeichnen, nur Abgänge sind möglich. Die Gründer
prüfen die Jahresrechnung und die Buchführung des Clubs.
7.
Finanzen
Der
Club finanziert sich durch die Mitgliederbeiträge, Gönner & Sponsoren, Einnahmen über Zuwendungen Dritter
sowie aus Erlösen von Veranstaltungen.
Für die Schulden
des Clubs haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung
der Mitglieder ist ausgeschlossen, ausgenommen strafbare Handlungen.
Clubkonto:
Secret Style Tuning, Reto Rolli,
Gärteli 15, 3210 Kerzers
8. Rechte und Auflösung
Für die
Änderung der vorliegenden Statuten ist ein Beschluss der GV der mindestens die
Stimme von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder auf sich vereinigt. Bei
solchen Bestimmungen muss mindestens drei Viertel der Mitglieder anwesend sein.
Der Beschluss ist nur gültig, wenn die Änderungsvorschläge mit der Einladung zur
Versammlung publiziert worden sind. Über
alle Fälle, die durch diese Statuten nicht geregelt sind, besondere Fälle
entscheidet der Vorstand.
Über
eine Auflösung des Clubs kann nur eine GV beschliessen, an der Auflösung
mindestens drei Viertel der Mitglieder anwesend sind. Wird diese Zahl nicht
erreicht, so ist ein zweite GV einzuberufen, die nicht früher als 14 Tage nach
der ersten stattfinden darf. Diese Versammlung ist unabhängig von der Zahl der
anwesenden Mitglieder befugt, mit einfachem Mehr über die Auflösung des Clubs zu
beschliessen.
Kommt
es zur Auflösung des Clubs, muss die Versammlung über das Vermögen abstimmen:
a) ob
sämtliches Material, an einem geeigneten Ort gelagert werden sollen oder
b) ob
alles liquidiert und zu höchstmöglichen Preisen veräussert werden soll.
Besteht
der Club aus weniger Mitgliedern als den unter Ziffer 6 aufgeführten
Vorstandsmitgliedern, wird je nach Absprache mit den übrigen
Vorstandsmitgliedern, der Club aufgelöst oder beibehalten. Bei Auflösungsfall
hat der Vorstand über den Verbleib von Material (a+b) zu entscheiden.
Ein
allfälliges Vermögen wird unter den verbleibenden Mitgliedern nach Köpfen
verteilt. Nach der ordentlichen Inkrafttretung der Generalversammlung vom
31.02.2007 volle Gültigkeit.
Alle
Fotos auf der Homepage unterliegen dem Copyright und sind Eigentum des Clubs von
„Secret Style Tuning“.
Biel-Bienne, den 21.02.2007/Updates 31.12.2009/Update 15.11.2010
Der
Vorstand (Die Gründer)
Mathias
Löffel Sandra Johner
Walter Feitknecht
Reto
Rolli
Daniel Pfaffen
Heinz Feitkencht
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