Statuten                                                Biel - Bienne im Februar 07/update 15.11.2010

 

Secret Style Tuning

1.     Name und Sitz

Unter dem Namen „ Secret - Style - Tuning“ steht ein Verein im Sinne der Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Biel - Bienne. 

Präsidentin und Korrespondenzadresse: Secret Style Tuning, Sandra Johner, Gärteli 15, 3210 Kerzers

 2.     Zweck des Clubs

Der Club

    • pflegt das modifizieren und präsentieren von Autos
    • fördert die Kameradschaft und Geselligkeit unter seinen Mitgliedern durch gemeinsame Aktivitäten
    • tauscht Informationen und Interessen aus
    • ist politisch und konfessionell neutral
    • koordiniert vereinsinterne und übergreifende Anlässe unter dem Jahr
    • veranstaltet interne Clubabende

3.     Mitgliedschaft

Der Club umfasst folgende Mitgliederkategorien:

  • Gründer
  • Aktivmitglieder
  • Gönner/Sponsoren

Der Jahresbeitrag für aktive Mitglieder beträgt Fr. 30.--. Die Clubausstattung (gemäss unten) wird für jedes Mitglied individuell angefertigt und selber finanziert.

-          Autokleber für die Heckscheibe „Secret Style Tuning“

-          Autokleber für die Seitenfenster „www.secret-style-tuning.ch.“

-          Autokennzeichen für Treffen und Events „Secret Style Tuning“

-          Bekleidung „Secret Style Tuning“

Der Jahresbeitrag für passive Mitglieder beträgt Fr. 10.--.

Der Vorstand (die Gründer) entscheidet über die Aufnahme von Ein- und Austritt von Aktivmitgliedern.

-Ein normaler Austritt erfolgt auf ende Jahr.

-Ein ausserterminlicher Austritt während des laufenden Jahres muss bis spätestens bis ende des vorhergehenden Monats erfolgen.

Das Austrittsbegehren ist schriftlich an die Korrespondenzadresse einzureichen. Sobald das begehren beim Vorstand eintrifft, erlöschen jegliche Ansprüche gegenüber dem Club. Eventuelle Forderungen der Gründergemeinschaft sind unverzüglich zu entrichten.

Der Vorstand kann ein Mitglied ausschließen, wenn es sich den Ausschluss allgemeinen Anstands- und Verhaltensregeln widersetzt, sowie auch, wenn es dem Club Schaden zufügt oder das Mitglied seine Verpflichtungen nicht erfüllt. Bei einem Streitfall ist eine Versammlung einzuberufen. Für den Ausschluss ist die Zustimmung einer 2/3 Mehrheit notwendig. Jegliche Ansprüche gegenüber dem Verein erlöschen und eventuelle Forderungen vom Club sind unverzüglich zu entrichten.

Mitglied kann ausgeschlossen werden:
- Mitgliedspflicht in grober Weise verletzt wird
- durch sein Verhalten
- den Ruf des Clubs schädigt

Als Aktivmitglied wird nicht ein entsprechendes Auto erwartet. Jedoch sollte das Ziel darin bestehen sich eine Anschaffung eines dem Club entsprechenden Autos zu machen.

Gönner/Sponsoren müssen nicht zwingend im Besitz eines eigenen Autos  sein, aber sie müssen ebenfalls vom Vorstand anerkannt werden.

 4.      Organe

 Die Organe des Clubs sind:

    • Generalversammlung
    • Vorstand (Gründer)
    • Aktivmitglieder, Gönner & Sponsoren

5.       Clubversammlung

Die Generalversammlung als oberstes Organ findet in der Regel im Monat Januar/Februar statt.

 Sie setzt sich zusammen aus dem

  • Vorstand (Gründer)
  • Aktivmitglieder
  • Gönner & Sponsoren

 Der Besuch der Generalversammlung ist für den Vorstand (Gründer) obligatorisch. Entschuldigungen müssen schriftlich eingeholt werden.

Der Generalversammlung obliegen folgende Geschäfte

  • Genehmigung des Protokolls der letzten Generalversammlung
  • Abnahme der Jahresberichte
  • Abnahme der Jahresrechnung
  • der Wachstum von Secret-Style-Tuning
  • (Festsetzung der Mitgliederbeiträge)
  • Genehmigung des vom Vorstand ausgearbeiteten Jahresprogramm

Die Einladungen zur Generalversammlung erfolgt per Post. Diese hat mindestens 4 Wochen vor der Versammlung zu erfolgen. Die auf diese Weise einberufene Generalversammlung ist beschlussfähig.

Weitere Versammlungen werden vom Vorstand nach Bedarf ausserordentlich Einberufen. Die Gründer sind verpflichtet eine Generalversammlung einzuberufen, wenn mindestens ein Gründer dies verlangt.

Die GV hat jederzeit das Recht, die Organe des Clubs zu überwachen und sie, wenn wichtige Gründe vorliegen, auch abzuberufen.

Bei Abstimmungen und Wahlen entscheidet das einfache Mehr (Hälfte Wahlen und + 1 Stimme). Bei unentschiedenem Abstimmungsresultat entscheidet das Los. Liegen mehr als zwei Anträge oder Kandidaturen vor, so scheidet nach jedem Wahlgang der Antrag oder Kandidat mit der niedrigsten Stimmenzahl aus. Kein Mitglied ist stimmberechtigt bei  Beschlüssen, die seine eigenen Interessen oder Person betreffen.

 6.    Vorstand

Der Vorstand besteht aus:

  • Präsidentin: Sandra Johner
  • Vizepräsident: Mathias Löffel
  • Finanzen: Reto Rolli
  • Materialwart: Walter Feitknecht
  • Weitere: Heinz Feitknecht

 Entscheide über Anschaffungen Grösserer Art (über CHF 100.00) werden im Vorstand behandelt.

  • Webmaster: Christian Stettler

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Clubs und vertritt diesen nach aussen. Er legt der GV jährlich einen Tätigkeitsbericht, die Jahresrechnung, einen Budgetvorschlag, sowie ein Tätigkeitsprogramm für das nächste Clubjahr vor. Der Vorstand hat die  Kompetenz, Veranstaltungen während des Jahres zu vereinbaren. Die Beschaffung von Präsenten bei Hochzeit, Geburten und Todesfall, liegt in seinem Aufgabenbereich.

Die Gründer sind Zeichnungsberechtigt.

Der Vorstand kann keinen Zuzug verzeichnen, nur Abgänge sind möglich. Die Gründer prüfen die Jahresrechnung und die Buchführung des Clubs.

7.     Finanzen

Der Club finanziert sich durch die Mitgliederbeiträge, Gönner & Sponsoren, Einnahmen über Zuwendungen Dritter sowie aus Erlösen von Veranstaltungen.

Für die Schulden des Clubs haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen, ausgenommen strafbare Handlungen.

Clubkonto:

Secret Style Tuning, Reto Rolli, Gärteli 15, 3210 Kerzers

 8.       Rechte und Auflösung

Für die Änderung der vorliegenden Statuten ist ein Beschluss der GV der mindestens die Stimme von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder auf sich vereinigt. Bei solchen Bestimmungen muss mindestens drei Viertel der Mitglieder anwesend sein. Der Beschluss ist nur gültig, wenn die Änderungsvorschläge mit der Einladung zur Versammlung publiziert worden sind. Über alle Fälle, die durch diese Statuten nicht geregelt sind, besondere Fälle entscheidet der Vorstand.

Über eine Auflösung des Clubs kann nur eine GV beschliessen, an der Auflösung mindestens drei Viertel der Mitglieder anwesend sind. Wird diese Zahl nicht erreicht, so ist ein zweite GV einzuberufen, die nicht früher als 14 Tage nach der ersten stattfinden darf. Diese  Versammlung ist unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder befugt, mit einfachem Mehr über die Auflösung des Clubs zu beschliessen.

Kommt es zur Auflösung des Clubs, muss die Versammlung über das Vermögen abstimmen:

a) ob sämtliches Material, an einem geeigneten Ort gelagert werden sollen oder

b) ob alles liquidiert und zu höchstmöglichen Preisen veräussert werden soll.

Besteht der Club aus weniger Mitgliedern als den unter Ziffer 6 aufgeführten Vorstandsmitgliedern, wird je nach Absprache mit den übrigen Vorstandsmitgliedern, der Club aufgelöst oder beibehalten. Bei Auflösungsfall hat der Vorstand über den Verbleib von Material (a+b) zu entscheiden.

Ein allfälliges Vermögen wird unter den verbleibenden Mitgliedern nach Köpfen verteilt. Nach der ordentlichen Inkrafttretung der Generalversammlung vom 31.02.2007 volle Gültigkeit.

Alle Fotos auf der Homepage unterliegen dem Copyright und sind Eigentum des Clubs von „Secret Style Tuning“.

Biel-Bienne, den 21.02.2007/Updates 31.12.2009/Update 15.11.2010

Der Vorstand (Die Gründer)

Mathias Löffel                                         Sandra Johner                                  Walter Feitknecht

Reto Rolli                                                Daniel Pfaffen                                   Heinz Feitkencht

  Secret Style Tuning, Biel